Schon im Mittelalter wurden Gemeinschaften gegründet um die Lebensumstände der Gemeinschaft mit vereinten Kräften zu verbessern oder große Aufgaben zusammen zu meistern. Die Mitglieder einer Genossenschaft beteiligen sich nach ihren Möglichkeiten mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen, die Summe dieser Teile macht es möglich, gemeinsam Ziele zu erreichen, die für einen Einzelnen undenkbar sind. Oft aus der Not gegründet, haben sich weltweit viele Genossenschaften erfolgreich und nutzbringend für Ihre Mitglieder zu großen Organisationen entwickelt. So unterschiedlich ihre Ziele auch sind, das Grundprinzip ist immer dasselbe: Gemeinsam sind wir stark!

Seither haben sich viele Menschen für viele unterschiedliche Ziele zu Genossenschaften zusammengetan, jedoch folgen alle Genossenschaften gemeinsam einem einfachen Grundsatz – die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Diese „oberste Leitmaxime“ ist im Genossenschaftsgesetz verankert und somit Basis jeder Genossenschaft.

Die juristische Basis dafür bildet in Deutschland die Rechtsform der eG, der eingetragenen Genossenschaft. Strenge Auflagen, regelmäßige Kontrollen und Prüfungen der Geschäftsprozesse durch unabhängige Instanzen sorgen dabei für Transparenz und Sicherheit für die Geschäftsanteile der Mitglieder. Dabei zeichnet die Genossenschaften ihr aktives Mitbestimmungsprinzip aus. Jedes Vollmitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Somit hat die Stimme eines jeden Mitglieds gleich viel Gewicht. 

Ein überzeugendes Modell: in Deutschland gibt es derzeit ca. fünfmal so viele Genossenschaftsmitglieder wie Aktionäre. Auch die Vereinten Nationen haben die Rolle der Genossenschaften für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung erkannt und für 2012 das Internationale Jahr der Genossenschaften ausgerufen.