FAQs

Fragen zur Genossenschaft

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist eine demokratische Gesellschaftsform. In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen. Hier soll die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb aus eigener Kraft ohne Hilfe Dritter gelingen.

Warum Genossenschaft (eG) als Gesellschaftsform?

Die Genossenschaft ist die einzige Rechtsform, die von Gesetzes wegen einen bestimmten Zweck zu erfüllen hat. §1 des Genossenschaftsgesetzes verlangt „den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“. Die eG (eingetragene Genossenschaft) ist die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Organe der Genossenschaft

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Die Generalversammlung ist oberstes Willensbildungsorgan der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes und bestimmt ihre Amtszeit.

Rechtsfähigkeit

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person und damit Träger von Rechten und Pflichten.

Wem gehört die Genossenschaft?

Alle Genossenschaften haben eines gemein, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden ihrer Genossenschaft sind. Dieses Prinzip unterscheidet eine Genossenschaft von allen anderen Gesellschaftsformen.

Habe ich Mitspracherecht in der Genossenschaft?

Ja, die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Vollmitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Geschäftsanteile. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.

Was ist die Satzung der Genossenschaft?

Die Satzung ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen, bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft. Die Satzung bedarf der Schriftform und muss Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Nachschusspflicht, Formvorschriften für die Generalversammlung, Form der Bekanntmachung, Höhe des Geschäftsanteils zur Bildung der gesetzlichen Rücklage etc. enthalten.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder können werden: natürliche Personen nach Vollendung des 18 Lebensjahres, Personenhandelsgesellschaften, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Wie werde ich Mitglied?

Um Mitglied zu werden, müssen Sie mindestens vier Geschäftsanteile je 1.000,-Euro erwerben. Eine Begrenzung der Anteile besteht nicht, allerdings gibt es eine Projektobergrenze von 15.400.000 Euro. Bei der Aufnahme in die Genossenschaft ist ein „Agio“ zu zahlen. Die Höhe beträgt 10%, bis maximal 1.000,-Euro.

Gibt es eine Satzung?

Ja, unsere Satzung kann unter folgenden Link eingesehen werden: CO.NET Group Satzung

Fragen über CO.NET allgemein

Wie funktioniert’s? Das CO.NET Prinzip

Sie werden Anteilseigener und damit Mitglied der CO.NET.

Wie sicher ist meine Genossenschaftliche Beteiligung?

Viele Anlagemodelle bergen unterschiedliche Risiken. Wir möchten für die Geschäftsanteile unserer Mitglieder Risiken auf ein Minimum reduzieren. Schließlich ist es Ihr Geld, mit dem wir verantwortungsvoll für Sie wirtschaften. Gemeinsam mit unseren Versicherungspartnern ist ein umfassender Schutz gewährleistet. Darin ist neben der Vertrauensschadenversicherung auch eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für unseren Vorstand und Aufsichtsrat enthalten. Durch die Kombination der Policen sind von Veruntreuung bis zur Fehlentscheidung der Vorstände und Aufsichtsräte auch weitere Sonderrisiken versichert, darunter z. B. Vertragsstrafen, Reputationsschaden, Risiken wie Raub, Diebstahl, Fälschung, Hacking einschl. Phishing, Pharming und Spyware, Fehlhandlungen aller Mitarbeiter inkl. Fremdpersonal, die für CO.NET tätig sind.

Welchem Genossenschaftlichen Prüfungsverband gehört CO.NET an?

CO.NET gehört dem Prüfungsverband; DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. an.

Wann und wo findet die Generalversammlung statt?

Nach Abschluss des vorhergehenden Geschäftsjahres findet im ersten Halbjahr des neuen Geschäftsjahres immer eine Generalversammlung statt. Diese ist je nach Teilnehmerzahl immer im Umfeld von Drochtersen, dem Sitz der CO.NET Group eG. Die Mitglieder werden rechtzeitig zu dieser eingeladen.

Ist CO.NET eine Versicherungsgesellschaft oder Rentenversicherungsgesellschaft?

Nein, CO.NET ist eine eingetragene Genossenschaft, keine Versicherung.


Ist CO.NET eine Alternative zur Altersvorsorge?

Durch eine Beteiligung mit Geschäftsanteilen, besteht die Möglichkeit zur Bildung von Eigenkapital. Als Beimischung zum herkömmlichen Vorsorgekonzept ist CO.NET Ihr perfekter Partner. Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihre biometrischen Risiken über eine geeignete Versicherungsgesellschaft abschließen. Mit der CO.NET können Sie sparen, jedoch nicht Ihr Risiko absichern.


Ist CO.NET eine Anlagegenossenschaft?

Nein, CO.NET ist eine Konsumgenossenschaft und keine Anlagegenossenschaft. Die Kernausrichtung der CO.NET als Konsumgenossenschaft besteht nicht wie bei einer Anlagegenossenschaft darin, aus Geld noch mehr Geld zu machen, sondern darin, in der Gemeinschaft für die Gemeinschaft, Vorteile im täglichen Leben zu schaffen und somit wirtschaftlich zu fördern.


Verfügbarkeit Ihrer Beteiligung

Generell hat Ihre Beteiligung eine Haltezeit von 5 Jahren. Wir freuen uns, wenn es Ihnen gut geht. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen Sie durch besondere Umstände auf Ihre Rücklagen zurückgreifen müssen. Auch hier stehen wir Ihnen gemäß unserer Satzung zur Seite!

Wie erwirtschaftet die Genossenschaft seine Überschüsse?

Die Genossenschaft erwirtschaftet ihre Überschüsse aus Fremdvermietung, Eigenvermietung und Verkauf von Projekten.

Was ist ein Freistellungsauftrag und wozu dient er?

Der Freistellungsauftrag ist ein Antrag, um die Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) auf Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Ausschüttungen) bis zu einer bestimmten Höhe nicht versteuern zu müssen. Auf die Höhe der einzubehaltenden Abgaben kann durch Vorlage eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung Einfluss genommen werden.

Kapitalerträge unterliegen als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ der Einkommensteuer. Der bisherige Sparer-Freibetrag wurde mit Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft und der Sparer-Pauschbetrag eingeführt.

Auch der Sparer-Pauschbetrag kann durch einen Freistellungsauftrag geltend gemacht werden. Damit der Sparer-Pauschbetrag bereits bei Zufluss der Erträge berücksichtigt werden kann und man nicht gezwungen ist – trotz Abgeltungssteuer – eine Steuererklärung auch für Kapitaleinkünfte zu erstellen, erteilt man dem jeweiligen Institut einen Freistellungsauftrag. Die Höhe der Sparer-Pauschbeträge betragen für Ledige 1.000 Euro pro Jahr und für Verheiratete/eingetragene Lebenspartnerschaften (zusammen veranlagt) 2.000 Euro pro Jahr. Wird kein Freistellungsauftrag bei uns eingereicht, oder reicht dieser nicht aus, muss die Genossenschaft die anfallenden Steuern abführen.

Fragen zu Ihrer steuerlichen Situation besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

 

Was muss ich veranlassen wenn sich meine persönlichen Daten geändert haben?

Sollte sich Ihre Anschrift, Name, Bankverbindung, Email oder Telefonnummer usw. geändert haben, benötigen wir hierzu eine schriftliche Erklärung und ggf. einen amtlichen Nachweis.

Fragen über CO.NET Finanzen

Bezahlt CO.NET ihren Mitgliedern Zinsen auf Ihre Geschäftsanteile?

Ja, gemäß der Vereinbarung.

Investiert CO.NET die Beteiligung der Mitglieder in spekulative Anlageformen?

CO.NET investiert nicht in spekulative Anlagen wie Fonds, Aktien, Derivate, Hedgefonds etc. CO.NET investiert das Beteiligungskapital der Mitglieder in versicherte Sachwerte.

Kann ich mich mit weiteren Geschäftsanteilen an der CO.NET beteiligen?

Sobald Sie bei uns als Vollmitglied (4.000,- Euro Netto-Beteiligung) registriert und geführt werden, steht es Ihnen zu neue Geschäftsanteile zu erwerben. Es muss mindestens ein Geschäftsanteil i.H.v. 1.000,- Euro erworben werden.

Wie lange müssen meine Anteile in der Genossenschaft verbleiben?

Die Haltezeit der Einmalbeteiligung beträgt mindestens 5 Jahre. Andere Haltezeiten können in einer Sondervereinbarung definiert werden.

Was passiert mit meinen Kapitalerträgen?

Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres wird auf der Basis Ihrer Beteiligung der Ertrag berechnet. Der Ertrag wird thesaurierend angelegt und Ihnen am Ende der Laufzeit ausgezahlt.

Besteht eine Nachschusspflicht?

Nein, es besteht keine Nachschusspflicht (§3 (7) der Satzung). Mitglieder der Genossenschaft haften nur mit ihren eingezahlten Geschäftsanteilen.

CO.NET Group eG
Nindorfer Deichfeld 2
21706 Drochtersen

Tel.: +49 (0) 4143-3297 470
Fax: +49 (0) 4143 3297 471

E-Mail: info@conet.coop
Handelsregister: GnR 200021

www.conet.coop

CO.NET Group eG   |   Nindorfer Deichfeld 2   |   21706 Drochtersen

Tel.: +49 (0) 4143-3297 470
Fax: +49 (0) 4143 3297 471

E-Mail: info@conet.coop
Handelsregister: GnR 200021

www.conet.coop